Unsere pflegedienstlichen Leistungen im Überblick

► Grundpflege

Grundleistungen

Zur Grundpflege gehören

  • Waschen und duschen
  • Rasieren
  • Eincremen
  • Fingernägel schneiden
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Haare kämmen

► Mobilität

Mobilität

Hilfeleistungen beim:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Lagerung
  • An- und auskleiden
  • Gehen und Stehen
  • Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung
  • Treppensteigen

► Medizinische Behandlungspflege

Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die vom Arzt angeordnet werden (verordnet) und vom Leistungserbringer, in unserem Fall der Pflegedienst, geleistet werden.

Die Leistungen werden von der Krankenkasse bewilligt und bezahlt. Die medizinische Behandlungspflege enthält Leistungen wie z.B.:

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Kompressionsstrümpfe/ -verbände an- und ausziehen
  • Kathetisierung
  • Wundversorgung
  • Blutdruck messen
  • Blutzucker messen

► Verhinderungspflege

Einmal im Jahr Abstand vom Alltag gewinnen, neue Kräfte schöpfen - für fast alle Menschen ist das ein Grundbedürfnis, ein wichtiges Stück Lebensqualität und auch eine notwendige Maßnahme, um körperlich und geistig fit zu bleiben.

So geht es prinzipiell auch vielen Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und ihren Angehörigen, die die häusliche Pflege übernommen haben und rund ums Jahr für die individuelle Betreuung Sorge tragen.

Wir als Pflegedienst informieren Sie heute darüber, dass Sie jedes Jahr Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege haben, auch Urlaubspflege genannt. Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen bis maximal Euro 1.612,-- in einem Zeitrahmen bis zu vier  Wochen (28 Tage). 

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht dann, wenn die pflegenden Angehörigen oder auch andere Pflegepersonen verhindert sind. Das Gute ist, dass diese Verhinderungspflege zusätzlich neben den Geldleistungen gewährt wird.

Vielen pflegenden Angehörigen ist diese Möglichkeit überhaupt nicht bekannt, nur wenige Personen nutzen die Verhinderungspflege. Es ist wirklich eine gute Gelegenheit, einmal dem Alltag zu entrinnen und die Hilfe eines professionellen Anbieters zu nutzen. Man kann tatsächlich ausspannen, den Urlaub genießen und der Patient ist in besten Händen und gut versorgt!

Wenn Sie zu diesem Thema mehr Informationen möchten oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

► Nahrungsaufnahme

Die Nahrungsaufnahme beinhaltet Leistungen wie z.B.

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten
  • Verabreichung von Sondenkost
  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
  • Anreichen von Nahrung und Getränken

► Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle häuslichen Hilfestellungen für den Hilfsbedürftigen, sie beinhaltet folgende Punkte:

  • Einkaufen
  • Reinigen der Wohnung
  • Kochen
  • Waschen und wechseln der Wäsche

► Betreuungsleistungen

Versicherte der Pflegeversicherung können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen und nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) Die Kosten, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag).

Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen

 

  1. Tages– und Nachtpflege
  2. Kurzzeitpflege
  3. Betreuungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, wenn sichergestellt ist, dass es sich dabei nicht um Leistungen der Grund- und Behandlungspflege handelt
  4. ein nach Landesrecht anerkanntes sogenanntes niederschwelliges Betreuungsangebot 

 

Wir bieten zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b Absatz 1 Ziffer 3 SGB XI an.

Besonders geschultes Personal betreut die Kunden mit dementiellen Fähigkeitsstörungen in ihren Räumlichkeiten.
Wir übernehmen die Beantragung der Leistung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. In einem gemeinsamen Gespräch wird ein individueller Betreuungsplan erstellt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

► Begleitungen

Begleitungen

 

 

 

Wir bieten Ihnen an, Sie zu Arztterminen, zum Einkaufen oder zu Behördengängen zu begleiten.

Weiterhin begleiten wir Sie zu diversen Terminen oder Erledigungen, wie z.B.

  • Arztterminen
  • Einkaufen
  • Museumsbesuche
  • Spaziergänge
  • etc.

► Kostenlose Beratung zum Thema Pflege

► Schulung von pflegenden Angehörigen

Kostenträger

Wer sind die Kostenträger in der ambulanten Versorgung?

Generell wird in ambulanten Einrichtungen zwischen SGB V (Kostenträger Krankenkasse) und SGB XI (Kostenträger Pflegekasse) unterschieden.

Allerdings gibt es noch weitere Kostenträger, die die Versorgung der häuslichen Pflege abdecken.

Kostenträger Krankenkasse (SGB V)

Die Krankenkasse kommt zum tragen, wenn es um die medizinische Versorgung geht. Alles was vom  Arzt verordnet wird, wird an die Krankenkasse geschickt, dort wird die Notwendigkeit überprüft und bewilligt oder ggf. abgelehnt (falls keine medizinische Notwendigkeit vorgesehen ist,)

Kostenträger Pflegekasse der Krankenkasse (SGB XI)

Nachdem das Pflegegutachten des MDK beim Patienten stattgefunden hat, wird der Patient entweder in einen Pflegegrad eingestuft oder der Antrag wird abgelehnt.

Bekommt der Patient einen Pflegegrad, können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (z.B von einem Pflegedienst) bezogen werden.

Alles, was sich um pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung oder z.B die Nahrungsaufnahme, dreht, umfasst die Pflegegrade und wird von der Pflegekasse ihrer Krankenkasse bezahlt.

Kostenträger Sozialamt (SGB XII)

Für den Fall, dass der Patient keinen Pflegegrad erhält oder der Bedarf über die Leistungen der Pflegegrade hinausgeht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag beim zuständigen Amt für Soziale Dienste gestellt werden, um zusätzliche Hilfen des Sozialamtes zu bekommen.

Kostenträger Privat:

Ist der Bedarf eines Patienten höher, als der Pflegegrad zulässt, hat der Patient die Möglichkeit (falls Vermögen vorhanden ist) die Leistungen, die über die Pflegegrade hinausgehen, selbst zu bezahlen (Privat).

Apotheken

Hilfsmittel Lieferanten

Vermittlung weiterer Dienste an unsere Kooperationspartner in Bremen und Umgebung

Neben unseren pflegerischen Dienstleistungen vermitteln wir Sie gerne zu weiteren Diensten wie z.B. Apotheken, Hausnotrufzentralen, mobilen Friseuren, etc.

Mobile Fußpflege

Frau Karin Fellermann, Tel. 0162 -6705733

Sanitätshäuser

Sanitätshaus Richter http://www.orthopaedie-info.de/

Sanitätshaus Kuhlendahl http://www.sanitaetshaus-kuhlendahl.de/

Sanitätshaus Müller-Betten http://www.smb-online.de/Home/Startseite

Krankengymnastik

Mustafa Bayrak, Tel. 0421-3974390

Weitere Kooperationspartner

Friseurleistungen

Gerne organisieren wir Ihnen auch einen Friseur, der zu Ihnen nach Hause kommt.

Sprechen Sie uns einfach an!

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Telefon 0421/792690